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31/03/2020

Covid-19: Unterstützung für UK Unternehmen


Um die Unternehmen in Zeiten der Covid-19 – Pandemie zu unterstützen, hat die britische Regierung ein Unterstützungspaket angekündigt, welches folgende finanzielle Maßnahmen enthält.

 

Krankengeld (Sick Pay)

Sind Mitarbeiter am Virus erkrankt und/oder befinden sie sich in häuslicher Quarantäne hat der Arbeitgeber jetzt vom ersten Tag Krankengeld (Statutory Sick Pay (SSP)) zu zahlen. Der Notfallplan der Regierung sieht vor, dass das Krankengeld für die ersten zwei Wochen an den Arbeitgeber zurückerstattet wird.

Voraussetzungen:

  • Berechtigt sind Arbeitgeber mit bis zu 250 Arbeitnehmern (Stichtag: 28.02.2020)

Wichtig: Kontaktieren Sie uns, damit wir die Erstattung des Krankengelds bei HMRC einreichen können.

 

Grundsteuer (Business Rates)

Unternehmen aus dem Einzelhandels-, Gaststätten- und Vergnügungsgewerbe werden für das Steuerjahr 2020/2021 von der Grundsteuer von der jeweiligen Gemeinde freigestellt. Die Freistellung erfolgt automatisch durch die nächste Abrechnung (April 2020 – Council Tax bill).

Voraussetzungen:

  • Unternehmen aus dem Einzelhandels-, Gaststätten- und Vergnügungsgewerbe wie z.B. Geschäfte/Läden, Restaurants, Cafes, Kinos, Hotels usw.

Wichtig: Sprechen Sie mit der Behörde (Local Council), um weitere Information zu erhalten.

 

Programm zur Sicherung der Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen (Coronavirus Business Interruption Loan Service CBILS)

Die britische Regierung und die britische Geschäftsbank stellt Darlehensgeber Sicherheiten bis 80% der Darlehenssumme zur Verfügung, um die zukünftige Darlehensvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen weiterhin zu sichern. Diese Unterstützung gilt für Darlehen bis zu einem Wert von £5 Mio GBP und ist innerhalb der ersten 6 Monate für die Unternehmen zinsfrei.

Voraussetzungen:

  • In Großbritannien ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu £ 41 Mio.
  • Erfüllen der Kriterien der britischen Geschäftsbank

Wichtig: Wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Hausbank (nicht an die britische Geschäftsbank), um an dem o.g. Programm teilzunehmen. Das Programm ist bereits veröffentlicht. Sprechen Sie auch mit ihrem Bankberater über eine Aussetzung monatlicher Tilgungsraten von bereits existierenden Darlehen.

 

Stundung von Steuerverbindlichkeiten (Time to Pay service)

Sollten Sie aktuelle Steuerverbindlichkeiten haben, wie z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder Körperschaftsteuer, ist es möglich, diese zu stunden.

Voraussetzungen:

  • Hier liegen keine allgemeingültigen Kriterien vor; HMRC bewertet und entscheidet jeden Fall einzeln und unabhängig

Wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um HMRC rechtzeitig und ausführlich Ihre Gründe zu schildern.

 

Stundung der VAT Rückzahlungen

Am 20. März 2020 verkündigte der Finanzminister, dass für das nächste VAT Quartal kein Unternehmen Mehrwertsteuerzahlungen machen braucht. Dies bedeutet, dass von allen Unternehmen bis Ende Juni 2020 keine Mehrwertsteuerzahlungen verlangt werden. Die Umsatzsteuererklärung für das Quartal (oder die Monate) während des gesamten Aufschubzeitraums sollte eingereicht werden. Ziel ist es, Unternehmen mit dem sofortigen Cashflow zu helfen.

Es ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine Stundung der für das Quartal fälligen Mehrwertsteuer handelt und die Unternehmen bis Ende 2020/21 den angemessenen Betrag der aufgeschobenen Mehrwertsteuer zahlen müssen. Zinsaufwendungen werden hier jedoch nicht anfallen.

Wichtig: Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Unternehmen die Zahlung aufschieben möchte.

 

Unterstützung der Selbstständigen

Selbständige Unternehmer, die normalerweise am 31. Juli 2020 eine Steuerzahlung zur Selbstveranlagung auf Rechnung leisten müssen, müssen diese Zahlung jetzt nicht mehr leisten – sie kann bis zum 31. Januar 2021 zurckgestellt werden.

Die lokalen Behörden werden auch Unterstützung für Familien und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten bieten: Die Unterstützung für Einzelpersonen wird voraussichtlich in Form von Gemeindesteuererleichterungen erfolgen.

Am 17. März verkündigte der Finanzminister außerdem, dass Hypothekengeber aufgrund der Covid-19-Krise eine dreimonatige Stundung der Hypothekenzahlung anbieten sollen. Diese Stundung kann auch von Vermietern in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus hat die Regierung die Einführung der außerbetrieblichen Arbeits- / IR35-Reformen für Unternehmen des privaten Sektors bis zum 6. April 2021 verschoben. Selbstständige Unternehmer müssen weiterhin bestehenden IR35-Regeln berücksichtigen.

Wichtig: Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Unternehmen einen Artrag stellen möchte.

 

Coronavirus Job Retention Scheme

Arbeitgeber, die es für notwendig halten, Arbeitnehmer vorübergehend zu entlassen, können bei HMRC einen Zuschuss beantragen , um diese Mitarbeiter zu beschäftigen. Der Zuschuss deckt bis zu 80% der Gehälter der Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 GBP pro Arbeitnehmer und Kalendermonat ab und zuzüglich die damit verbundenen Arbeitgeberversicherungsbeiträge und die Mindestbeiträge zur Arbeitgeberpensionsversicherung. Dieser Zuschuss wird ab 1. März 2020 effektiv. Die Regierung beabsichtigt, den Arbeitgebern bis Ende April diese Zuschüsse zur Verfügung zu stellen.

Diese Unterstützung ziehl darauf hin Mitarbeiter zu einem vorübergehend von Arbeit freizustellen und es ist nocht beabsichtigt Mitarbeiter zu unterstützen, die weiterhin normal arbeiten. Wir warten derzeit auf weitere Informationen von HMRC zur Antragstellung und zu den Kriterien.

Wichtig: Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Unternehmen beabsichtig Mitarbeiter zu entlassen  um die Optionen zu besprechen.

 

HMRC und Companies House: Verzögerung der Einreichungsfristen

Es wurde bereits allgemein bekannt gegeben, dass Unternehmen ab heute bei Companies House eine Verlängerung um 3 Monate für die Einreichung der Jahresabschlüsse beantragen können. Allen Unternehmen, die aufgrund von COVID-19 eine Verlängerung beantragen, wird die Verlängerung automatisch gewährt, ohne dass ein Nachweis erbracht werden muss.

Weniger bekannt ist, dass die gleiche Verlängerung für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung gilt.

Bitte beachten Sie: Die Strafe kann 18 Monate nach der Rückgabefrist erhoben werden, wenn  die austehende Steuer zu dem Datum noch nicht gezahlt wurde.

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundensupport-Team unter 020 3000 6776.

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